Bis zur Trennung von seiner Ehefrau lag damit kein Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben vor. Erst aufgrund der unterzeichneten Scheidungskonvention vom 8. Juni 2017 sowie der drohenden Ehescheidung und damit unter dem Druck des in der Folge eingeleiteten migrationsrechtlichen Verfahrens bemühte er sich ernsthaft um eine Festanstellung, was sich insbesondere auch aus seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2017 ergibt (MI-act. 184), wobei es ihm erst per 1. Oktober 2017 gelang, eine Anstellung zu finden (MI-act. 228).