Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung (lit. d) zeigt. Sowohl bei den Voraussetzungen nach Art. 77 Abs. 4 VZAE als auch bei der Auflistung in Art. 4 VIntA handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Aspekten, die für eine erfolgreiche Integration sprechen können, und nicht um eine Liste notwendiger Voraussetzungen. Eine erfolgreiche Integration ist immer 2018 Migrationsrecht 137