- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Y. vom 30. März 2017: Busse von CHF 80.00 wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (MI-act. 153 f.). Mit Schreiben vom 8. Februar 2017 informierte die Einwohnerkontrolle X. das MIKA darüber, dass der Beschwerdeführer seit dem 16. Januar 2017 von seiner Ehefrau getrennt lebte (MI-act. 143). Darauf wurde der Beschwerdeführer am 21. Februar 2017 vom MIKA aufgefordert, die Gesuchsunterlagen betreffend Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft einzureichen (MI-act.