Der Beschwerdeführer zog am 26. Oktober 2011 bei seiner Ehefrau in X. ein und meldete sich am Folgetag bei der Gemeinde X. an (MI-act. 65 f.). Am 22. November 2011 wurde ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt (MI-act. 74), 2018 Migrationsrecht 129