Wird auf eine übliche "Belehnungsgrenze" von 80 % des Liegenschaftswerts abgestellt, liegt zwar eine konservative Bewertung vor, welche insbesondere die Preisentwicklung nicht zwingend erfasst. Ausgehend von einer aktuellen "Maximalbelastung" der Liegenschaft ist dies jedoch unproblematisch, da angenommen werden darf, dass die Bankinstitute entsprechende Parameter bei der Kreditvergabe berücksichtigten. Der vorliegenden Grundbuchabgabe kann unter Heranziehung der "80 %-Regel" ein Verkehrswert von Fr. 1'625'000.00 zugrunde gelegt werden (Fr. 1'300'000.00 / 80 x 100).