Im Sinne einer Faustregel darf davon ausgegangen werden, dass Kreditinstitute eine Liegenschaft mit maximal 80 % des effektiven Verkehrswerts fremdfinanzieren. Aufgrund der aktuellen hypothekarischen Belastung bestehen klare Indizien, dass der effektive den steuerlichen Verkehrswert übersteigt. Wird auf eine übliche "Belehnungsgrenze" von 80 % des Liegenschaftswerts abgestellt, liegt zwar eine konservative Bewertung vor, welche insbesondere die Preisentwicklung nicht zwingend erfasst.