4.9. Ein begründeter Einzelfall, bei dem sich beim Fehlen einer aktuellen Verkehrswertschätzung Zuschläge auf dem steuerlichen Verkehrswert rechtfertigen, kann unter anderem vorliegen, wenn die hypothekarische Belastung einer Liegenschaft auf einen effektiven Verkehrswert hinweist, der deutlich über dem steuerlichen Verkehrswert liegt. Gleich verhalten kann es sich, wenn seit der letzten allge- 2018 Übriges Verwaltungsrecht 351