Der Verkehrswert unbebauten Baulands lässt sich unabhängig davon durch das Grundbuchamt schätzen. Problematisch erweist sich die Wertbestimmung in jenen Fällen, wo bebaute Grundstücke übertragen werden und keine aktuelle Verkehrswertschätzung vorliegt. Dieser Fall dürfte bei der Auflösung von Erbengemeinschaften vergleichsweise häufig vorkommen. Je nach Höhe der Grundbuchabgabe verursacht das Einholen einer fachmännischen Verkehrswertschätzung unverhältnismässigen Aufwand. Auch würde sich dann die Frage nach der diesbezüglichen Kostentragung stellen. Mangels Anwendbarkeit von § 8 Abs. 2