ein Kaufpreis fehlt oder dieser nicht dem Verkehrswert entspricht, (c) Berechnung mit dem gewichteten Ertragswert und Realwert, sofern weder Kaufpreis noch Preisvergleiche vorhanden sind, nach folgender Formel: Verkehrswert = ([Gewichtung x Ertragswert] + Realwert) / (Gewichtung + 1) (zur Schätzung des aktuellen Verkehrswerts vgl. VGE vom 16. Juni 2010 [WBE.2008.49], Erw. II/1-3). 4.7. Bei der Festlegung der Grundbuchabgabe gemäss § 11 GBAG ist auf den anteilmässigen Verkehrswert abzustellen, wobei praktische Gründe bei der Wertbestimmung ein pragmatisches Vorgehen erfordern (vgl. vorne Erw.