Auch die effektive hypothekarische Belastung sage wenig über den Verkehrswert einer Liegenschaft aus. Eine "übliche Belastungsgrenze von 80 %" existiere nicht, zumal dann auf den Zeitpunkt der Errichtung einer Hypothek abgestellt werden müsste. Zu unterscheiden wäre schliesslich zwischen der nominellen und der effektiven Belastung mit Grundpfandrechten. 4.2. Das Verwaltungsgericht erwog im Urteil vom 29. Oktober 2015, Grundbuchämter würden die Grundbuchabgabe oftmals behelfsmässig anhand des steuerlichen Verkehrswerts berechnen und nicht aufgrund des (regelmässig höheren) effektiven Verkehrswerts. Dies wirke sich zu Gunsten der Anmeldenden aus.