Auch bei Kaufgeschäften stelle § 8 GBAG auf den vereinbarten Preis ab, sofern dieser nicht unter dem Steuerwert liege. Die Übertragung unter dem Verkehrswert möge bei der Erbengemeinschaft und der Gütergemeinschaft zwar häufiger vorkommen, zwingend oder üblich sei sie jedoch nicht, insbesondere 346 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018