Parallel zum Verein C. absolvierte die Beschwerdegegnerin vom 20. Juni bis 23. September 2016 ein externes Praktikum bei der Stiftung G. im Bereich Finanzen und Informatik. Der betreffende Aufgabenbereich umfasste Empfangsarbeiten, Post, Mitarbeit im Kassawesen sowie Unterstützung der Buchhaltung, des Personalwesens und des Marketings. Von Oktober 2015 bis Ende September 2016 wurde der Beschwerdegegnerin materielle Hilfe im Betrag von Fr. 30'195.00 gewährt (ohne Berücksichtigung der Programmkosten). 2.5.3.