Die Parzelle Nr. xxx weist eine nicht ganz alltägliche Form auf, die an die Planung einer Überbauung erhöhte Anforderungen stellt, sie aber keineswegs verunmöglicht oder auch nur unzumutbar kompliziert. Erschwerend kommt zwar hinzu, dass die Nutzung des trichterförmigen Grundstücks durch die Strassenabstands- und Gewässerraumvorschriften praktisch rundum, nämlich auf seinen drei Hauptseiten stark begrenzt wird.