Da mit der Zahlung von Fr. 50'000.00 die eigenmächtig reduzierten Unterhaltsbeiträge über die Jahre 2011 bis 2013 ausgeglichen werden sollen, ist das satzbestimmende Einkommen entsprechend zu korrigieren. Dafür bietet sich die Regelung für Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen gemäss § 44 StG an: Beim Empfänger von Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der 94 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018