zum Tragen kommen zu lassen (vgl. MARKUS REICH, Steuerrecht, 2. Aufl., Zürich 2012, S. 226). Die zeitliche Zuordnung des Einkommens und Gewinns darf nicht einfach dem Belieben der Steuerpflichtigen überlassen bleiben (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 9. August 2011 [2C_429/2010]