Die Vorinstanz konnte – weil sie den beantragten Abzug nicht zuliess – die Frage offen lassen, ob die nachgezahlten Unterhaltsbeiträge als periodenfremd zu qualifizieren sind. 2.4.1. Dem Periodizitätsprinzip als Prinzip der Abschnittsbesteuerung kommt die Funktion zu, die Unabwägbarkeiten und Unzulänglichkeiten der Periodisierung bei allen Steuerpflichtigen rechtsgleich 2018 Steuern 93