1.6. Die Beigeladene war also während eines Jahres als Fashion Assistant STF (offenbar in der Funktion als Änderungsschneiderin) respektive als Fashion Spezialistin beruflich in einem Fashion Designstudio tätig und die dafür notwendige Weiterbildung, respektive die aufgewendeten Kosten, liess die Steuerkommission X. in der Steuerperiode 2012 zum Abzug zu. Der Zusammenhang zwischen diesem Beruf und der Weiterbildung zur Fashiondesignerin (HFP) ist 2018 Steuern 89