Als Vorbildung ist der Abschluss einer Grundausbildung (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung verlangt sowie insgesamt mindestens vier Jahre Berufspraxis im Modebereich, woran eine modisch-gestalterische Grundbildung (Sekundarstufe II) oder eine andere entsprechende Ausbildung angerechnet wird. Nach erfolgreichem Bestehen der Höheren Fachprüfung wird der eidgenössisch anerkannte Titel Dipl. Fashiondesigner/in verliehen. Die Weiterbildung "bereitet den Weg zur erfolgreichen Designerpersönlichkeit vor. Sie befähigt Absolventen, sowohl in der Bekleidungsindustrie, im Handel als auch in einer Moderedaktion oder im Trendbüro zu arbeiten.