Die entsprechenden Aufwendungen wurden von der Steuerkommission X. in der Steuerperiode 2012 zum Abzug zugelassen. Danach absolvierte die Beigeladene die Weiterbildung zur Fashiondesignerin (HFP), welche in den Branchen Bekleidung und Design angesiedelt und dem Berufsfeld Textilien zugeschrieben wird. Als Vorbildung ist der Abschluss einer Grundausbildung (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung verlangt sowie insgesamt mindestens vier Jahre Berufspraxis im Modebereich, woran eine modisch-gestalterische Grundbildung (Sekundarstufe II) oder eine andere entsprechende Ausbildung angerechnet wird.