HFP als Berufsaufstiegskosten und sind abziehbar, wenn zwischen dem gegenwärtigen Beruf und der Fortbildung ein Zusammenhang besteht, d.h. wenn weiterhin die gleiche Berufsart und kein völlig andersartiger Beruf angestrebt wird. Das Merkblatt stellt eine generell-abstrakte Dienstanweisung und mithin eine Verwaltungsverordnung dar, welche eine Ansichtsäusserung der Verwaltungsbehörden über die Auslegung und Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darstellt und für die Gerichtsbehörden nicht verbindlich ist.