1.4. Im Merkblatt des KStA "Weiterbildungs- und Umschulungskosten", gültig von 2005 – 2015, Ziff. 4.4, gelten Auslagen für Höhere Fachprüfungen mit dem Titel dipl. HFP als Berufsaufstiegskosten und sind abziehbar, wenn zwischen dem gegenwärtigen Beruf und der Fortbildung ein Zusammenhang besteht, d.h. wenn weiterhin die gleiche Berufsart und kein völlig andersartiger Beruf angestrebt wird.