Grundvoraussetzung ist, dass es sich um einen Arzt mit Spezialausbildung handelt. Zudem muss die entscheidende Person innerhalb der Klinik eine bestimmte Stellung innehaben. Mit "Chefärztin oder Chefarzt der (zuständigen) Abteilung" ist eine Person gemeint, welche für die ganze Klinik oder wenigstens für die entsprechende Abteilung die medizinische Gesamtverantwortung trägt. Es darf überdies nicht diejenige Person 2017 Fürsorgerische Unterbringung 81