es steht keine angemessene Massnahme zur Verfügung, die weniger einschneidend ist (Abs. 1). Die Anordnung wird der betroffenen Person und ihrer Vertrauensperson verbunden mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt (Abs. 2). 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin rügt vorab formelle Fehler, mit denen die Zwangsmedikationsentscheide der Psychiatrischen Klinik 80 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2017