liches Bruttoeinkommen von CHF 103'000.00 als ausreichend für drei Erwachsene und drei Kinder angesehen wurde). 3.3. Der Beschwerdeführer lebt allein in einer 4 ½-Zimmerwohnung mit ca. 105.3 m2 Wohnfläche (MI-act. 29) und verfügt daher über genügend Wohnraum, um auch seine Tante angemessen zu beherber-