Gleiches gilt für die Frage, ob eine angemessene Wohnung vorhanden ist. 2.5.6. Zusammenfassend hat das Verwaltungsgericht aufgrund der aktuellen Situation zu prüfen, - ob der nachzuziehende Familienangehörige bedürftig ist; - ob der nachziehende Aufenthaltsberechtigte leistungsfähig, d.h. in der Lage ist, den notwendigen Unterhalt zu decken; - ob eine längerfristige Sicherheit der Leistungsfähigkeit besteht; - ob der nachziehende Aufenthaltsberechtigte dem nachzuziehenden Familienangehörigen Unterhalt gewährt oder in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebte und