C. Mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 2. Februar 2017 reichte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellte folgende Begehren (act. 9 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid der Vorinstanz sei aufzugeben [richtig: aufzuheben]; 2. Frau [B. B.], geb. 1953, Sri Lanka, sei im Kanton Aargau eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen; 3. eventualiter sei die Angelegenheit zur Vervollständigung der Sachverhaltsfeststellung und zur neuen Entscheidung an die Sektion Aufenthalt des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau zurückzuweisen;