Sachverhalt A. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Grossbritannien, reiste am 4. Dezember 2011 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung als Erwerbstätiger (MI-act. 52). Am 1. April 2016 zog er vom Kanton X. in den Kanton Aargau, wo ihm am 4. Mai 2016 ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA als Erwerbstätiger erteilt wurde (Akten des Amts für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer, act. 1 ff.). Am 25. April 2016 beantragte der Beschwerdeführer den Familiennachzug für B. B., Staatsangehörige von Sri Lanka, bei der 110 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018