2018 Migrationsrecht 109 2. Das wiedererwägungsweise gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist unter Verweis auf die Begründung des Beschlusses vom 12. Juli 2017 abzulehnen. (Hinweis: Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Verfahrensnummer des Bundesgerichts: 2C_504/2018)