Auch bei schriftlichen Anwaltsprüfungen scheint der Einsatz von Instrumenten angezeigt, welche den Bewertungsmassstab konkretisieren. Dadurch wird dem Prüfungsexperten nicht etwa verunmöglicht, den Gesamteindruck in die Benotung einfliessen zu lassen oder im Einzelfall – abweichend vom vorgegebenen Schema – Zusatzpunkte zu vergeben oder Punktabzüge vorzunehmen. Sie helfen jedoch mit, dass sich die Bewertungen auf sachliche Gründe stützen sowie transparent, nachvollziehbar und rechtsgleich erfolgen. Gleichzeitig gewährleisten sie die Überprüfung in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren.