Bei universitären Examensleistungen ist der Einsatz von Punkterastern üblich, welche den Prüfenden und der Rechtsmittelinstanz die Vergleichbarkeit zwischen Prüfungsarbeit und Lösungsschema erleichtern (vgl. BVR 1999, S. 349, Erw. 3a mit Hinweisen). Musterlösungen und Punkteschemen ermöglichen in genereller Hinsicht eine rechtsgleiche Bewertung der Prüfungsarbeiten (vgl. BVR 2010, S. 49, Erw. 3.3.1). Auch bei schriftlichen Anwaltsprüfungen scheint der Einsatz von Instrumenten angezeigt, welche den Bewertungsmassstab konkretisieren.