Ganz abgesehen davon könnten die Betriebszeiten mittels Auflage in der Baubewilligung (z.B. auf die Ladenöffnungszeiten) eingeschränkt werden. Auch mit Bezug auf die Animationstiefe der bewegten Bilder könnten der Betreiberin Vorgaben gemacht werden. Dass die mehrere Meter hohen, alles andere als filigranen Betonstützten des Gebäudes C.-Markt 1 durch die um ein Vielfaches geringer dimensionierten Metallstelen marginalisiert werden könnten, ist schwer vorstellbar. Der Sichtweise der Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild, die sich im Sinne eines Idealzustands möglichst unverstellte Säulen wünscht, mag man in fachlicher Hinsicht zustimmen.