Selbst Papierplakate wären an der fraglichen Stelle nicht optimal. Schliesslich sei es auch die Menge, die problematisch sei. Es habe in der Nähe der Stützen schon verschiedene störende Elemente. Hingegen wirke die Positionierung der Stele 1 für sich genommen nicht störend. Sie sei parallel zur dahinterliegenden Fassade angeordnet. Doch auch dort werde der öffentliche Raum durch die bewegten Bilder beeinträchtigt. Die Stele 4 in der Unterführung wirke in diesem engen Raum massiv, störe sie aber wesentlich weniger als die Stelen an den übrigen Standorten, vor allem diejenigen an den Positionen 2 und 3. 4.2.2.3. Die zitierten Ausführungen des Stadtrats und der kantonalen