Stelen 2 und 3 als störend beurteilt. Der Bezug zur Architektur des Gebäudes sei zu wenig gegeben. Die direkte Ausrichtung auf die Fussgänger wirke aufdringlich. Aufdringlich wirke auch die Stele 4, die im Zugangsbereich zu den Rolltreppen vor einer grossen runden Säule frontal in Bewegungsrichtung positioniert sei. Die Formen der Stele und der Säule konkurrenzierten sich gegenseitig.