Dabei gehe es nicht primär um die Wirkung auf die umliegenden Gebäude und deren Architektur, sondern auf den öffentlichen Raum. In der Dämmerung und Dunkelheit, die im Winterhalbjahr vor den Ladenschliessungszeiten einsetze, werde diese Wirkung noch verstärkt. Ein Vergleich mit viel weniger aufdringlich positionierten Bildschirmen (von TV-Geräten und Computern) in Schaufenstern sei nicht zulässig. Im Bericht vom 3. November 2016 hielt der Fachberater OSS fest, dass die Anzahl Reklameanlagen in realisierter Grösse im Bereich des C.-Markts grundsätzlich denkbar sei.