Auch die beim Augenschein anwesende Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild äusserte sich kritisch zur Frage, ob man einer solchen Unterführung Ortsbildschutz zuteilwerden lassen kann. Vor diesem Hintergrund können weder der C.-Marktplatz mit den östlich und westlich daran angrenzenden Bauten noch die Unterführung im Gebäude Nr. WWW als Orte mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber Einwirkungen durch neuartige Elemente qualifiziert werden.