Es ist eine gewöhnliche, wenn auch gut beleuchtete Unterführung ohne jede architektonische Finessen oder Höhepunkte. Der Umstand, dass die Unterführung – wie der C.- Marktplatz, der u.a. darüber erschlossen wird – gut frequentiert ist, bewirkt nicht per se ein schützenswertes Ortsbild. Die Unterführung besticht allein durch ihre Funktionalität, nicht durch gestalterische Elemente. Auch die beim Augenschein anwesende Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild äusserte sich kritisch zur Frage, ob man einer solchen Unterführung Ortsbildschutz zuteilwerden lassen kann.