unabhängig davon, welchen ästhetischen Wert man den erwähnten Gebäuden zugesteht, kein Orts- und Strassenbild abgeben, das gegenüber Veränderungen des Bestehenden besonders sensibel reagieren würde. Die Unterführung im Gebäude Nr. WWW, wo Stele 4 platziert ist, verdient unter keinem Titel das Prädikat als schützenswertes Ortsbild, soweit man bei einer solchen gebäudeinternen, aber rund um die Uhr öffentlich zugänglichen Unterführung überhaupt von einem Ortsbild sprechen kann. Es ist eine gewöhnliche, wenn auch gut beleuchtete Unterführung ohne jede architektonische Finessen oder Höhepunkte.