Ansprechend oder zum längeren Verweilen einladend ist dieser Ort primär aufgrund seiner verkehrstechnisch günstigen Lage und der vielen Verkaufsgeschäfte auf engem Raum sowie den dadurch bedingten Publikumsverkehr. Man geht in erster Linie dorthin, um einzukaufen, oder weil man Hektik und Betriebsamkeit sucht, nicht, um dieser zu entfliehen und seine Ruhe zu finden. Die beim Augen- 228 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018