den. Von einer qualitativ hochstehenden (architektonischen) Gestaltung oder gar einer Visitenkarte für die ganze Stadt kann im Zusammenhang mit dem C.-Marktplatz und den Gebäuden Nrn. TTT, VVV, WWW und UUU aus Sicht des Verwaltungsgerichts, dem als Fachrichter ein erfahrener diplomierter Architekt ETH angehört, ohnehin nicht gesprochen werden. Der mit roten Verbundsteinen belegte Platz fügt sich wenig harmonisch zwischen die erwähnten Gebäude ein. Ansprechend oder zum längeren Verweilen einladend ist dieser Ort primär aufgrund seiner verkehrstechnisch günstigen Lage und der vielen Verkaufsgeschäfte auf engem Raum sowie den dadurch bedingten Publikumsverkehr.