erzeugen, was jedoch sehr gut zu der auf dem Platz herrschenden allgemeinen geschäftigen Umtriebigkeit passt. Entsprechend dem Zonenzweck (§ 17 Abs. 1 BNO) stehen denn auch publikumsorientierte Nutzungen im Vordergrund. Der Ort ist geradezu auf eine kommerzielle Nutzung und Modernität getrimmt. Er ist in keiner Weise mit einer beschaulichen Dorf- oder Altstadtzone vergleichbar. Speziell in den Arkaden der Gebäude C.-Markt 1 und 2 hat es sodann verschiedenste Elemente (herkömmliche Reklametafeln, Warenauslagen, Informationskästen etc.), welche die baulichen Strukturen und angeblich klaren Linien verwischen.