Eine Beschränkung der Kognition des kantonalen Gerichts auf eine Willkürprüfung wäre hingegen mit der Rechtsweggarantie in Art. 29a BV nicht vereinbar (Urteil des Bundesgerichts vom 4. Mai 2018 [1C_296/2017], Erw. 2.1). 4.2. 4.2.1. Zunächst stellt sich die Frage, wie schützenswert das Orts- und Strassenbild am C.-Marktplatz in B. ist. Im Bericht vom 3. November 2016 spricht die Fachperson OSS von einem markanten architektonischen Ensemble aus den 70er-Jah- ren. Aus den 70er-Jahren stammt allerdings nur das Gebäude C.- Markt 1 (Nr. WWW).