Die Bildschirme würden die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und brächten Unruhe in die Umgebung, weshalb sie als erheblich störend zu beurteilen seien. Daran ändere nichts, dass der öffentliche Platz von Bewegungen geprägt sei, die von Menschen und realen Objekten ausgingen, und dass die nicht auf Passantenströme ausgerichteten Bildschirme in weit geringeren Dimensionen von Laptops, Smartphones und dergleichen heute zum Alltag gehörten. Auch der Fachberater Ortsbild, Siedlung und Städtebau (OSS) erachte die Stelen (mit Ausnahme der Stele am Standort 1) als nicht gut in die architektonische und städtebauliche Umgebung eingepasst und beantrage die Abweisung der Beschwerde.