Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens gegen den vorsorglichen Entzug oder im Verfahren bezüglich Annullierung wäre dann das rechtliche Gehör zu gewähren gewesen. Dies gilt umso mehr, als die Verfügung erst rund einen Monat nach Eingang beim Strassenverkehrsamt erlassen wurde, womit es sich das Strassenverkehrsamt selber zuzuschreiben hat, dass die Beschwerdeführerin während dieser Zeit fahren durfte.