zügen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit ergehen, das rechtliche Gehör zusammen mit der Entzugsverfügung gewährt werden könne. Es verweist dazu auf das Urteil des Bundesgerichts vom 22. Oktober 2014 (1C_574/2013), auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 12. August 2010 (WBE.2010.111) sowie auf AGVE 1997, S. 475.