medizinische Überprüfung der Fahreignung bei Seniorinnen und Senioren und bei Inhabern von höheren Führerausweiskategorien [Kontrolluntersuchungen] – Problematik aus Sicht der Verkehrsmedizin, in: RENÉ SCHAFFHAUSER [Hrsg.], Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2009, St. Gallen 2009, S. 102 f.). Zwar bestanden gemäss dem ärztlichen Attest vom 31. März 2017 der Klinik Y. im damaligen Zustandsbild keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Fahrtauglichkeit. Zu dieser Einschätzung ist allerdings festzuhalten, dass diese Beurteilung von einem Arzt und einer Psychologin stammt, die nicht die Anforderungen an einen Arzt der Stufe 4 erfüllen (vgl. Art. 5abis Abs. 1 lit.