deführer als stark und intensiv erlebt habe. In der Folge wurde Lamotrigin aufdosiert, so dass seit Ende Dezember 2017 die Stimmung des Beschwerdeführers stabil ist. Die Compliance des Beschwerdeführers stuft die Ärztin in Bezug auf die Einnahme der Medikamente als gut ein, was sie auch mittels Spiegelbestimmungen bestätigen konnte. 3.3.3. Aufgrund des Umstands, dass der Beschwerdeführer über Füh- rerausweis-Kategorien beider medizinischen Gruppen verfügt, ist in der Folge zwischen diesen beiden Gruppen zu differenzieren. 3.3.3.1.