reichte", was keiner Depression mehr entspricht. Die aktuell behandelnde Ärztin stellte hingegen die Verdachtsdiagnose einer bipolaren Störung des Typs II, gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10 F31.4), weshalb sie auch die medikamentöse Behandlung im Oktober 2017 anpasste. Anfang November 2017 kam es zu einer depressiven Episode, die der Beschwer- 74 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018