Nach einer entsprechenden Grundeinstellung und Beobachtungszeit können Fahrzeuglenker mit diesen Störungen wieder zugelassen werden, im Rahmen einer medikamentösen Prophylaxe bei rezidivierenden schweren depressiven oder manisch-depressiven Erkrankungen sind jedoch regelmässige Kontrollen inklusive der entsprechenden Blutspiegelbestimmungen erforderlich. Wegen des erhöhten Risikos ist nach dem ersten Rezidiv (eindeutige manische oder mindestens mittelgradige depressive Episode) eine Zulassung zur ersten und zur zweiten Gruppe nicht mehr möglich (DITTMANN, a.a.O., S. 51 f.).