Durch die medikamentöse Langzeitprophylaxe kann das Wiederauftreten von Phasen meist zuverlässig unterdrückt werden. Nach einer entsprechenden Grundeinstellung und Beobachtungszeit können Fahrzeuglenker mit diesen Störungen wieder zugelassen werden, im Rahmen einer medikamentösen Prophylaxe bei rezidivierenden schweren depressiven oder manisch-depressiven Erkrankungen sind jedoch regelmässige Kontrollen inklusive der entsprechenden Blutspiegelbestimmungen erforderlich.