Auch nach AFFLERBACH/EBNER/DITTMANN zählen rezidivierende Verläufe zu den schweren Depressionen und schliessen die Fahreignung aus. Gleiches gilt für alle Ausprägungsarten bipolarer Störungen. Die Eignung für höhere Fahrausweiskategorien ist demnach nach dem ersten Rezidiv einer eindeutig manischen oder zumindest mittelgradig depressiven Episode grundsätzlich nicht mehr gegeben (TILL AFFLERBACH/GERHARD EBNER/VOLKER DITTMANN, Fahreignung und psychische Störungen, in: Schweiz Med Forum 2004, S. 704). Gemäss DITTMANN ist bei rezidivierenden depressiven Störungen 2018 Strassenverkehrsrecht 73